Lösemittelfreie Opferschicht zum Schutz von Fassaden gegen Graffiti-Schmierereien
Nur für gewerbliche Anwender!
Sicherheitsdatenblatt und Technisches Merkblatt und Etikett vor Anwendung genau lesen und verstehen!
Eigenschaften:
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Für Mauerwerk, Putz, Fassadenfarben, WDVS, Klinker, Beton, Faserzement, Naturstein
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gebrauchsfertig, lösemittelfrei, umweltschonend, biologisch abbaubar, UV-beständig, trocknet fast unsichtbar transparent auf
Achtung
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Produktbeschreibung:
Novatic Anti-Graffiti-Schutz ist eine speziell entwickelte Wachsemulsion, die eine Schutzschicht auf Fassaden bildet.
Nach einem Graffitianschlag kann sie leicht mitsamt der ungewollten Farbe entfernt werden.
Graffitischutz T200 ist für nicht transparente und nicht spiegelnde Untergründe entwickelt.
Verwendung:
Die Emulsion Graffiti-Schutz (LF) muss vor Verwendung aufgerührt werden. Sie kann mit einem Pinsel oder einer Walze auf den zu schützenden Untergrund aufgebracht werden.
Für größere Flächen empfiehlt sich das Aufsprühen.
Nach einem Graffitianschlag kann die Schutzschicht mit kochend heißem Wasser, einem Dampfstrahl oder Graffitientferner - Gel entfernt werden.
Bei Einsatz eines Hochdruckreinigers sollte die Verwendung eines harten Wasserstrahls vermieden werden, um den Untergrund nicht zu schädigen.
Nach der Reinigung sollte die Schutzschicht direkt erneut aufgebracht werden.
Sicherheitshinweise:
Hoch wirksame Reinigungsmittel für den gewerblichen Gebrauch verlangen vom Anwender einen sorgsamen Umgang und Arbeitshygiene.
Tragen Sie während der Arbeit eine Schutzbrille und den Körper ausreichend schützende Arbeitskleidung.
Waschen Sie nach Gebrauch der Reinigungsmittel Ihre Hände und Arbeitsmaterialien.
Beachten Sie die Gefahren- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt.
Bewahren sie die Flüssigkeit immer im Originalgebinde auf und entsorgen Sie das leere Gebinde entsprechend den Hinweisen im Sicherheitsdatenblatt.
Entsorgung:
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung gelangt das Material nicht oder nur stark verdünnt ins Abwasser.
Produktreste unter Beachtung der behördlichen Vorschriften, z.B. einer Verbrennungsanlage zuführen.